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Bewertungen

  1. Volker Eichinger ★★★★★

    Unsere Agentur arbeitet sehr gerne mit Fa. B & B zusammen. Es ist immer Verlass, sie sind schnell, zuverlässig und immer ein Ansprechpartner für uns und die Kunden. Machen einen super Job und die Erfahrung hilft in jedem Fall zusätzlich sehr weiter. Schön dass es noch solche Firmen gibt!

  2. Maximilian Träger ★★★★★

    Immer top zuverlässig, pünktlich und kompetent. Seit vielen Jahren unser Partner in Sachen Bautrocknung und Leckortung!

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  1. Christian Denk ★★★★★

    B&B Bauwerks & Trocknungsservice ist zeitnah nach meiner Wasserschadensmeldung gekommen. Es wurde sehr sauber und ordentlich gearbeitet. Der Chef und sein Mitarbeiter waren sehr freundlich und kümmerten sich auch gleich mit der Abrechnung über die Versicherung. Ein rundum Service, den ich nur empfehlen kann.

  2. Tobias Pöllath ★★★★★

    Ich kann B & B Bauwerks & Trocknungsservice uneingeschränkt weiterempfehlen! Nach einem Wasserschaden benötigte ich einen zuverlässigen Trocknungsservice, und B & B hat sich als die perfekte Wahl erwiesen. Ihr Team arbeitet äußerst effizient und sauber – genau so, wie es sein sollte! Die Qualität ihrer Arbeit ist herausragend, und ich bin beeindruckt von ihrem Engagement für Kundenzufriedenheit. Wenn Sie einen Trocknungsservice suchen, dem Sie vertrauen können, dann ist B & B Bauwerks & Trocknungsservice die richtige Adresse!

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  1. Max B ★★★★★

    Ein großes Dankeschön an das Team von B&B Bauwerks- und Trocknungsservice! Wir hatten einen schweren Wasserschaden und benötigten dringend die entsprechende Trocknung. Das Team war äußerst professionell, pünktlich und effizient. Sie haben das Leck schnell gefunden und die Trocknung des betroffenen Bereichs war ebenfalls sehr effektiv. Unsere Räume sind jetzt wieder trocken und sicher. Wir sind sehr zufrieden mit Ihrer hervorragenden Arbeit und können B&B Bauwerks- und Trocknungsservice uneingeschränkt empfehlen!

  2. Anja Fiedelak ★☆☆☆☆

    Unfreundlich und unprofessionell! Wir haben die Firma für die Aufstellung von Bautrocknern beauftragt. Die gesamte Zusammenarbeit war kurzum gesagt: UNFREUNDLICH und UNPROFESSIONELL! Als Geräte ausgefallen sind, wurde dies zwar behoben, aber mit sehr viel Unmut. Ich frage mich, wieso man seinem Auftraggeber so unfreundlich gegenüber ist, obwohl die volle Anfahrt sowie die Behebung des Ausfalls voll verrechnet wird. Obwohl wir als Bauherren ein Trocknungsgerät gestellt haben, wurde dies als volle Trocknungseinheit (~900 €) verrechnet. Für ein Gespräch war auch hier der Auftragnehmer nicht bereit und hat den vollen Preis verrechnet. Weiters wurden angeblich zwei Verlängerungskabel verrechnet, welche während des Beauftragungszeitraumes entwendet wurden. Bei Verlust oder Beschädigung auf einer Baustelle obliegt das Risiko beim Auftragnehmer. Dies wurde auch durch Gerichtsurteile in der Vergangenheit bestätigt. Zu einem offenen Gespräch war auch hier der Auftragnehmer nicht bereit und hat sofort mit einem Anwalt gedroht. Von einer künftigen Zusammenarbeit werden wir definitiv Abstand nehmen und auch keinem in unserem Bekannten- und Freundeskreis weiterempfehlen. Wir raten jedem von einer Zusammenarbeit ab.

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  1. Melissa Berger ★★★★★

    Es wurde eine Lecksuche gemacht. Mich hat es besonders gefreut das die Handwerker danach alles wieder sauber hinterlassen haben. Termine wurden pünktlich eingehalten.

  2. Isabella Hänse ★★★★★

    Schnelle Terminvereinbarung. Bin vollkommen zufrieden. Kommunikation während der Trocknung auch sehr einfach und schnell. Werde die Dienste bei Bedarf gerne wieder in Anspruch nehmen

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  1. Helmut Gruenbauer ★☆☆☆☆

    Teuer und unfreundlich! Wie lange muss ein normaler Mensch für 416,15 € arbeiten?! Rechtlich umstritten und meiner Meinung nach moralisch sehr bedenklich! Die Rechnung weißt einen Pauschalbetrag i.H.v. 416,15 € aus. Es wird darauf verwiesen, dass zwei Stunden abgerechnet wurden, obwohl nur eine 10-minütige-Anwesenheit der Firma gegeben war. Hier stellt sich mir die Frage, ob ein sittenwidriges Rechtsgeschäft der Firma vorliegt. Selbst wenn tatsächlich eine Pauschalzahlung in Höhe von 2 Stunden (auch wenn nur 10 Minuten Anwesenheit vorliegen) abgerechnet werden kann, ist hier die Frage, ob ein Stun-denlohn von 208,08 € angemessen ist und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt. Bei meiner Nachfrage über die Unverhältnismäßigkeit der Rechnung, wurde umgehend der Ton verschärft und mit einem Anwalt gedroht. Dieses Verhalten ist weder kundenorientiert noch freundlich. Fazit: Lasst euch DRINGEND einen Kostenvoranschlag mit verbindlichen Preisen vorlegen. Einen weiteren Auftrag werde ich mit Sicherheit nicht durchführen lassen!!! Gemäß § 138 Abs. 2 BGB liegt ein Wucher immer dann vor, „wenn ein Angebot einer Leis-tung zu einer deutlich überhöhten Gegenleistung vereinbart wird“. Das bedeutet, ein Rechtsgeschäft, das gegen § 138 Abs. 2 BGB verstößt, ist nichtig!

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Häufig gestellte Fragen

Wie lautet die Telefonnummer von B & B Bauwerks & Trocknungsservice?

Telefon: +49 9181 5242470.

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