Ich habe mich in einer ausländerrechtlichen Angelegenheit vertreten lassen und war sehr enttäuscht. Die Kommunikation war unübersichtlich, die Kosten wurden aus meiner Sicht nicht verständlich erklärt und ich hatte das Gefühl, dass ich für Teilschritte bezahlt habe, ohne dass mein Anliegen wirklich vorangebracht wurde. Rückfragen wurden nur knapp beantwortet, und am Ende hatte ich mehr Rechnungen als Ergebnisse. Insgesamt habe ich mich nicht gut beraten und nicht transparent informiert gefühlt. Ich würde diese Kanzlei persönlich nicht weiterempfehlen
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Bewertungen
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Reza Noorali ★☆☆☆☆
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kali fleur ★☆☆☆☆
Total peinlich. Die Schreiben die hier erstellt und versandt werden, sind inhaltlich und vom Ton her eine absolute Blamage.
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Angelina Jolie ★☆☆☆☆
War bei Herrn Kocher 2022 bzw. 2023 Mandantin. Herr Kocher hatte den Auftrag, mir dabei zu helfen mich gegen die illegalen Machenschaften des Jobcenter Göppingen juristisch zur Wehr zu setzten, da mich diese nach über 11 Jahren aufgrund meiner psychischen Erkrankung, Borderline, einfach so aus dem Leistungsbezug geworfen haben, mit Ausstellung eines Gutachtens das nie hätte erstellt werden dürfen. Herr Kocher sollte dabei auch öfter mal auf seine Mandaninnen und Mandanten hören und deren Willen umsetzen. Nicht seinen eigenen Willen. Laut seiner Kanzlei- Homepage steht da: "Wir verstehen uns daher als ein Dienstleister, der seine Kenntnisse und Fähigkeiten zum Wohl und im Interesse des Mandanten einsetzt". Das Interesse " des Mandanten" ....naja, bei Kocher gibt es wohl keine Frauen, also Mandantinnen und ...meine Interessen wurden mit Sicherheit NICHT vertreten, Herr Kocher monierte ständig rum, verstand es nichtmal, mich als seine Mandantin vor den ständigen psychischen Angriffen des ( Bundes) Sozialgerichtes zu schützen. Als ich ihm klar sagte, er solle dich endlich 4 Befangenheitsanträge gegen die Richterin/ Richter ausstellen, da diese merh as eindeutig nicht neutral mir gegenüber sind, nee, hat er nicht gemacht. Dann schrieb mir Herr Kocher, entweder machen man es so, wie er es will, oder garnicht. Wie war das noch....ach ja ..."zum Wohl und im Interesse des Mandanten"..nicht des Anwaltes. Zudem teilte ich dem Team Kocher mit, mich in keinster Weise mit meinem Triggernachnamen zu betiteln, weil dieser eine extrem psychische Belastung für mich ist,anfangs hat das ja geklappt, aber später ignorierte man das mit voller Absicht was bei mir zu extremsten psychischen Aussetztern führte. Als mich eine Richterin mit " Rubrum" bezeichnete, nur weil ich Angelina Jolie heiße, hätte Herr Kocher ebenfalls einschreiten und der Richterin klarstellen sollen das sie das zu unterlassen hat und sie auf ihre Neutralitätspflicht hinweisen sollen...so auch die anderen Richter, die mir weder mein Grundrecht auf freien Zugang zu allen Gerichten ständig verwehrten, so auch mir mein Recht auf richterliches Gehört ( Art 103 Nr. 1 GG) Unschuldsvermutung nach Art. 48 GRC, ich hab keine Straftat begangen und auch die Prozesskostenhilfe verweigerten nur damit ich keine Möglichkeit habe, vor Gericht zu erscheinen und mich juristisch zur Wehr zu setzen. Strafantrag und Strafanzeige gegen die Richterin/ Richter stellen wirkt Wunder. Als es dann endlich mal Richtung Bundesverfassungsgericht gehen sollte verlangte Herr Kocher von mir 500 Euro Vorschuss, obwohl er wusste das ich auf Beratunghshilfe angewiesen bin. Das Geld hätte er sich vom Amtsgerich holen können, dazu sind Beratungshilfesheine gedacht um die Prozesskosten zu decken. Zudem hatte der Prozess vor dem Bundesverfassungsgericht Erfolg gehabt,weil hier nunmal meine ( Grund) Rechte als Mensch extremst beschnitten worden bin, ergo hoher Schadensersatz und Schmerzensgeld, wobei Herr Kocher dann auch prima daran verdient hätte, wenn er mich gleich zu Beginn richtig unterstütz und nicht so lange gewartet und dem Jobcenter und den Gerichten nur rumgedroht hätte.§ 331 Vorteilsannahme in Amt im Sinne Jobcenter und ( Bunde) Sozialgerichte, die Vorteilsannahme ist ein Strafbestand, beide Gerichte waren mir gegenüber nicht Neutral, sondern voller Vorurteile aufgrund meiner psychischen Erkrankung, für die ich rein garnichts kann. Art. 3 GG Nr. 3 (..) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Konkrete Absprachen mit mir als Mandantin, wie er weitermacht, im Bezug auf die Korrespondenz mit dem Jobcenter Göppingen und den ( Bundes) Sozialgericht fanden meist immer erst statt, nachdem er seine Schreiben an diese Institutionen verschickt hatte,anstatt mit mir das weitere Vorgehen vorab zu planen, mich mit einzubeziehen.Stattdessen" entweder so, wie er es sich vorstellt, oder garnicht" schrieb er mir damals.Als ich dann dann sah, das Herr Kocher meine Interessen nicht nach meinen Vorstellungen umsetzte und sich alles nur noch mehr in die Länge zog , entzog ich Ihm das Mandat.
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Maria Mascis ★☆☆☆☆
Nicht mal 1 Stern wert! Anwalt hat keine Zeit, Sachverhalte werden nicht erklärt und erläutert man hat das Gefühl die haben selber keine Ahnung! 3 Gerichtsverhandlungen verloren und man sitzt mit Schulden da. Probleme werden nicht ernst genommen. Definitiv nicht zu empfehlen!
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Petra Mueller ★★★★★
Die RA-Kanzlei Jens Kocher ist absolut zu empfehlen! Herr RA Kocher ist schnell, fachlich fabelhaft sowie klar und direkt in der Umsetzung der Zielgebung. Freundlichkeit und eine verständliche Erklärung auch bei mehrfachem Nachfragen ist in dieser Kanzlei kein Grund Arroganz an den Tag zu legen. Ich selbst habe die RA Kanzlei Kocher mit viel Lob empfohlen bekommen - und werde dies meinerseits genau so weitergeben!
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Idris Ghabr ★★★★★
Herr Kocher vertritt fachlich absolut kompetenter Anwalt, Sehr empfehlenswert. Er berät einen immer sehr geduldig und ausführlich,hat einen wertschätzenden Umgang und gibt immer seine Bestes für seine Mandanten,
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F My ★★★★★
Herr Kocher berät mich in arbeitsrechtlichen Fragenstellungen. Seine Ausführungen sind immer juristisch gut begründet und gleichzeitig verständlich. Seine Ratschläge sind nachvollziehbar und konkret auf meine Situation ausgerichtet.
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Häufig gestellte Fragen
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