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Bewertungen

  1. Marco Kawalek ★☆☆☆☆

    Was soll ich sagen... 0 Sterne geht leider nicht... Mehr als 0 hat Herr Geist in zwei Jahren nicht erreicht um meinen Stromanschluss wieder frei zu bekommen..... Obwohl ich schon ein Urteil im Bezug auf dieses Problem hatte... 2 Jahre die ich mein eigenes Haus nicht nutzen ( heizen usw.) kann. Angeblich liegt es am Gericht das da nichts passiert... WAS SOLL MAN. ZU DIESER LEISTUNG SAGEN Mfg

  2. Jörg Zecher ★★★★★

    Unser Anliegen wurde sachlich aufgenommen und gut erklärt, wie es nun weitergeht. Herr Geist macht eine. Kompetenten Eindruck und wir fühlen uns gut aufgehoben.

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  1. Thomas Wiek ★★★★★

    Michael Geist, sehr kompetenter Fachanwalt, auch für Verkehrsrecht

  2. Der Wagenix ★☆☆☆☆

    Beschwerdefrist verstreichen lassen, Verfahren verloren Zur Sache: Eine Schuldnerin und Ex-Frau schuldete mir einen vierstelligen Betrag, welcher insgesamt tituliert und erfolglos zwangsvollstreckt war. Aufgrund weiterer Schulden in insgesamt fünfstelliger Höhe strebte die Schuldnerin eine zweite Privatinsolvenz an. Ich beauftragte die RA-Kanzlei, namentlich Herrn RA Geist mit der Vertretung meiner Interessen und definierte auch die Ziele: zum einen die korrekte Berechnung der Schuldsumme, zum anderen die Intervention gegen die erneute Insolvenz mit den von mir vorgetragenen zahlreichen Sachargumenten, die nicht für die Schuldnerin sprachen und möglicherweise einen hier vorliegenden Missbrauch der InsO verhindert hätten. Ebendiese sollten von ihm in einem Schreiben so zusammengefasst werden, dass es dem Eindruck eines "Nachtretens" widerstanden hätte. In der Sache ging es nicht darum, dass noch Hoffnung bestand, das Geld von der Schuldnerin zu bekommen, sondern vielmehr darum, dass sie im Schuldnerverzeichnis und der Schufa verbleibt und die erlangten Titel so lange Gültigkeit behalten, bis sie zu alt (dann 80 Jahre) gewesen wäre um noch einen Kredit zu bekommen. Zur Umsetzung: Im Vorverfahren zur Einleitung der Privatinsolvenz, durchgeführt von einer sozialen Einrichtung, äußerte Herr Geist noch gegenüber, dass sein Mandant gegen die Einleitung der Privatinsolvenz vorgehen werde. Die Gesamtschuld wurde für mich nachvollziehbar korrekt gegenüber der Einrichtung angegeben. Ein Bereinigungsangebot der sozialen Einrichtung wurde von mir abgelehnt. Da ich als Gläubiger über 50% der Gesamtschulden hielt, war das Bereinigungsverfahren gescheitert und es wurde die Privatinsolvenz beim AG Schwerin als zuständiges Insolvenzgericht beantragt. Über den Beschluss des InsG Schwerin wurde ich von RA Geist informiert, zusammen mit seiner Kostennote. In meiner Antwort auf dieses Information bat ich um die Einleitung einer Beschwerde gegen den Beschluss, weil ich genau darum einen Rechtsanwalt konsultiert hatte. Ich war mir darüber bewusst, dass diese Beschwerde wenig bis keine Aussicht auf Erfolg hatte, was ich auch gegenüber Herrn Geist immer wieder deutlich gemacht hatte. Gerichte reagieren aber auch mitunter überraschend und darum sollten solche Rechtszüge mE. nicht unterbleiben. Herr Geist hat die Beschwerdefrist verstreichen lassen, ohne dass er gegen den Beschluss Beschwerde eingelegt hat. Ich erhielt das Schreiben der künftigen Insolvenzverwalterin in Kopie mdB. an die RA-Kanzlei die Gesamtschuld zu benennen. In einem Telefonat wurde noch einmal über die Gesamtschuld gesprochen. Dabei erinnerte ich daran, dass die neue Kostennote der Kanzlei mit berücksichtigt werden muss. Das ist in der Mitteilung an die Insolvenzverwalterin ebenfalls nicht berücksichtigt worden. Fazit: Rechtskundige mögen hier zu Recht bezweifeln, dass eine Beschwerde Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Dessen war auch ich mir bewusst, weil die InsO inzwischen eher jene belohnt, die nicht vorhaben ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen, da diese sich innerhalb von drei Jahren von ihren Schulden befreien können. Hier liegt die Schuld beim Gesetzgeber nicht bei der Kanzlei. Letztlich ist aber der Mandant der so genannte Verfahrensführer und nicht die Anwaltskanzlei. Durch das Verstreichenlassen der Beschwerdefrist hat Herr Geist der Schuldnerin möglicherweise einen Vorteil gewährt. Im Nachgang ist es nun nicht mehr feststellbar, da ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand keine Aussicht auf Erfolg haben und das InsG hier auf den Privatklageweg hinsichtlich eines möglichen Schadenersatzes verweisen würde. Somit kann sich die Schuldnerin nach Abschluss des Insolvenzverfahrens erneut verschulden, was wieder in einer Privatinsolvenz enden wird. Ich habe Herrn Geist das Mandat entzogen. Wenn in einem kleinen Verfahren schon Fristen versäumt werden, wie verhält es sich dann in großen, wichtigen Verfahren?

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  1. Rasim Masitow ★★★★★

    Ich hatte Herrn Geist als Anwalt, u bin mega enttäuscht. Sehr schlechter Anwalt!! Hatt nicht mal Finger krumm gemacht um mir zu helfen. Nach 4 Monaten hatte er meine Akte noch immer nicht.

  2. Rajko Hess ★☆☆☆☆

    Ich hatte mit Frau Binse zu tun und muss sagen ich bin dermaßen enttäuscht! Ich stehe nun schlechter da als vorher. Die Preise sind viel zu hoch für so eine schlechte Beratung! Das Personal am Telefon, als auch am Empfang ist unfassbar unfreundlich, aber vielleicht sieht das ja anders aus wenn man mit Porsche vorfährt...Nicht zu empfehlen!!!

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Häufig gestellte Fragen

Wann hat Rechtsanwälte Michael Geist und Thomas Kampelmann geöffnet?

Öffnungszeiten von Rechtsanwälte Michael Geist und Thomas Kampelmann: Mo, Mi–Do 15:00–18:00; Di 08:30–13:00; Fr 08:30–16:00.

An welchen Tagen hat Rechtsanwälte Michael Geist und Thomas Kampelmann geschlossen?

Geschlossen: Samstag und Sonntag.

Wo befindet sich Rechtsanwälte Michael Geist und Thomas Kampelmann?

Adresse: Hegede 11, 23966 Wismar, Deutschland.

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Telefon: +49 3841 40340.

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