Ich habe die Kanzlei am 01.12.2020 mit der laufenden Buchhaltung und der Erstellung des Jahresabschlusses beauftragt. Zuvor wurde mir in einem kurzen telefonischen Erstgespräch eine zügige, kompetente Betreuung zu pauschalen Konditionen zugesichert. Tatsächlich war Herr S. nach Mandatserteilung kaum erreichbar, auf Rückfragen wurde überwiegend nicht reagiert, Rückmeldungen blieben trotz Zusage aus. Der Jahresabschluss wurde erst ca. sieben Monate später erstellt – infolgedessen wurde gegen das Unternehmen ein Ordnungsgeldverfahren nach § 335 HGB eingeleitet. Auf meine Hinweise zu den Versäumnissen reagierte die Kanzlei in einem unangemessenen Ton. Eine Entschuldigung blieb aus. Stattdessen wurde das ursprünglich vereinbarte Honorar im Nachhinein auf nahezu das Dreifache erhöht – ohne nachvollziehbare Begründung oder schriftliche Vereinbarung. Ich werte dieses Verhalten als Verstoß gegen die Berufspflichten eines Steuerberaters, insbesondere gegen die Pflicht zur gewissenhaften Berufsausübung, zur Mandantenkommunikation und zur Wahrung berechtigter Interessen des Mandanten. Aus meiner Sicht ist das Verhalten der Kanzlei nicht mit einem professionellen Berufsverständnis vereinbar.
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S ★☆☆☆☆
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Mario Reinwarth ★☆☆☆☆
Versuche seit Monaten diesen Steuerberater zu wechseln und auch nach Fristsetzung habe ich weiterhin keine steuerlichen Unterlagen erhalten. Postalisch konnte keine Anschrift mehr ermitteln werden.
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