Bewertungen

  1. Senay Kalkar ★★★★★

    Frau Rechtsanwältin Rüber hat eine sehr ruhige und persönliche Art, die einem grundsätzlich Sorgen, Ängste und Kopfschmerzen deutlich reduzieren. Sie hat mich von Anfang bis Ende sehr gut begleitet. Eine uneingeschränkte Weiterempfehlung kann ich an dieser Stelle nur aussprechen! Sehr kompetent, zuverlässig, hartnäckig mit einem positiven Ergebnis. Ich empfehle Frau Rechtsanwältin Rüber 100% weiter und komme auch selbst gerne bei zukünftigen Anliegen, falls notwendig, auf sie zurück. Vielen Dank liebe Frau Rüber.

  2. Frank Felder Fails ★☆☆☆☆

    Meine Rezension aus 2018, die erste die Frau Rüber erhalten hat. Fühlte mich sehr schlecht vor Gericht vertreten. Es gab meines Erachtens keine Strategie oder Vorbereitung zum Gerichtstermin. Das Verfahren wurde von Frau Rüber künstlich in die Länge gezogen, um ihr Honorar zu erhöhen. Das Verfahren wurde natürlich verloren. Außerdem hat sie mir dringend geraten in Berufung zu gehen, ohne jedoch Argumente dafür zu haben. Sehr wahrscheinlich um weitere Honorare einzustreichen. Diese Rechtsanwältin kann ich niemandem weiter empfehlen. Jetzt gibt es plötzlich zwei neue Bewertungen. Die eine von einer Freundin und die andere von einem Phantom das nur gute Bewertungen ohne Kommentar hinterlässt. Kann man etwa Rezensionen kaufen? Interessant, die Rezension Ihrer Freundin ist gelöscht. Frau Rüber möchte mich verklagen und hat sich bei Google beschwert: *********************Beschwerde************ Die Rezension stammt von einer für Frau Kerstin Rueber-Unkelbach UNBEKANNTEN Person, ist also eine Fake-Bewertung, d.h. hinter der Bewertung steckt KEINE Dienstleistung, ist also nicht real. Der Bewertende war zu keinem Zeitpunkt Mandant. Die genannten Äußerungen sind zweifellos geeignet, nicht nur die Ehre, sondern vor allem auch den beruflichen Ruf von Frau Kerstin Rueber-Unkelbach als Rechtsanwältin nachhaltig zu beeinträchtigen und stellen eine üble Nachrede i.S.d § 186 StGB dar. Die Äußerungen stellen neben der üblen Nachrede gem. § 186 StGB auch eine Kreditgefährdung nach § 824 BGB dar. Die Äußerungen, welche keine unwahren Tatsachenbehauptungen darstellen, sind zumindest als sog. Schmähkritik anzusehen. Als Schmähkritik wird eine Äußerung angesehen, wenn durch sie eine Person verächtlich gemacht werden soll und bei der es nicht mehr um eine Auseinandersetzung in der Sache geht. Hier äußert sich der UNBEKANNTE anlasslos über Frau Kerstin Rueber-Unkelbach. Es ging dem UNBEKANNTEN nicht um die Auseinandersetzung in der Sache mit Frau Kerstin Rueber-Unkelbach, sondern darum dieser einer breiten Öffentlichkeit gegenüber verächtlich darzustellen. Frau Kerstin Rueber-Unkelbach wird – insbesondere wegen des Verbreitungsgrades von der Internetplattform Google – bis heute auf diese negative Bewertung angesprochen. Frau Kerstin Rueber-Unkelbach hat einen Anspruch auf Unterlassung aus §§ 1004, 823 II BGB i.V.m § 186 StGB, aber auch aus §§ 823, 824, 1004 analog BGB.

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  1. Dennis Lorenz ★★★★★

    Hervorragende Kanzlei. Ich wurde bereits mehrfach von der Kanzlei Rüber vertreten und war nie unzufrieden. Ich wurde zu jeder Zeit über den Sachstand informiert und ich kam mir sehr gut verteidigt vor.

  2. Jochen Lober ★★★★★

    Kompetente Beratung und Vertretung bei Gericht!

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  1. Andreas Egermann ★★★★★

    Sehr kompetente Anwältin mit Biss. Muss man in Koblenz und Umgebung sehr lange suchen, um annähernd eine oder einen so guten Juristen zu finden!!!

  2. Heiko Hoffmann ★★★★★

    Sehr gute, nette, schlagfertige und sehr kompetente Anwältin! Man fühlt sich sehr gut vertreten, sie kann die Sachen gut auf den Punkt bringen und man hat das Gefühl, jederzeit gut beraten zu werden! Ich würde sie jederzeit weiter empfehlen! Verdiente 5 Sterne!!

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Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich Kerstin Rueber?

Adresse: Kastorpfaffenstraße 5, 56068 Koblenz, Deutschland.

Wie lautet die Telefonnummer von Kerstin Rueber?

Telefon: +49 261 9148480.

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