Wir hatten bereits mehrmals das Vergnügen vor Gericht miteinander und jedes Mal haben WIR gegen die Vorstellungen der Anwältin gewonnen. Selbst als ein neutrales Gerichtsgutachten eindeutig uns Recht gab und die Wohnung als im gehobenen Standard bewertet hat, wurde daran festgehalten, dass es nicht sein darf, dass man so viel für die Wohnung zahlen muss. Dabei lagen wir sogar unter dem m² Preis der neueren städtischen Sozialwohnungen. Nach dem Urteil hat man offenbar verstanden, dass man nichts gegen angemessene Mietforderungen machen kann. Daraufhin kam man auf den Trichter es mit Mietminderungen zu versuchen. Hier hat die Anwältin jedoch nicht mal eine angemessene Frist gesetzt, was man von einem Fachanwalt eigentlich erwarten würde. Genauso scheint sie sich noch nicht mal die Mühe zu machen sich angebliche Zustände selbst vor Ort anzusehen, ehe sie mit Mietminderungen droht. So wurde u.a. behauptet, dass ein Rollo nicht mehr nach oben oder unten gehen würde, wenn das Fenster gekippt oder geöffnet sei. Dies stellte sich dann als "falsch verstanden" heraus. Zuletzt wollte sie uns sogar verbieten Briefe an unsere eigenen Mieter zu schreiben. Es soll alles über unseren Anwalt an ihre Kanzlei gehen, damit es uns viel Geld kostet. Doch wer bei klarem Verstand würde 1-200 € für einen Brief ausgeben, in dem man die Mieter darauf hinweißt, dass sie sich bei der neuen Miete um mtl. 5 € verrechnet haben und dies nachzuzahlen und der Dauerauftrag anzupassen ist? Ebenso halte ich die Unterstellung des Stalkings gegenüber meinem Vater einfach nur lächerlich. Erst wurde von ihrer Seite behauptet die Rollläden würden an mehreren Fenstern nicht funktionieren. Daraufhin schauten meine Eltern und ich, immer wenn wir "zufällig" am Fenster standen (welches in Richtung der Mietwohnung zeigt) hinüber und sie an, die angeblich mangelhaften Rollläden haben 4-5 Mal täglich ihre Position verändert. Dies hat mein Vater dem Mieter vorgeworfen und prompt hieß es das wäre Stalking. Ich bezweifle, dass diese ach so tolle Anwältin überhaupt mal den § 238 StGB angesehen hat. Es ist schon rein rechtlich nicht möglich einen Rollladen zu stalken. Aber schlimm finde ich den Stil der Anwältin. Gerade sie als Vertreterin des Mietervereins weiß ganz genau was andere Wohnungen in Walldorf und Umgebung kosten. Auch war sie selbst vor Ort und konnte sich ein Bild vom Zustand der Wohnung machen. Doch zu behaupten, dass sie sich noch im Zustand wie 1972 befinden würde entbehrt jedweder Grundlage. Meine Sicht hat das gerichtliche Gutachten auch deutlich belegt. Doch auch das Vorgehen im Vorfeld des Gerichtsverfahrens finde ich nicht richtig. So wurde nicht ein mal versucht eine gütliche Einigung zu erzielen. Es wurde ein Gerichtsverfahren durchgeführt, wo sie mehr dran verdient hat. Selbst als es vor Gericht einen Schlichtungsversuch gab und sich mein Vater gutmütig auf einen Kompromiss einigte, wollte sie uns rein legen. So wurden unannehmbare Forderungen gestellt und aus den vom Richter vorgeschlagenen mtl. 50 € wurden auf einmal 40 € Mieterhöhung gemacht. Genauso hat der Richter während des Termins sehr deutlich gesagt, dass er es sich nicht vorstellen kann, dass ein Gutachter etwas anderes errechnet, als das was wir an Miete fordern. So wurde nach dem gescheiterten Schlichtungsversuch ein gerichtliches Gutachten für 2500 € erstellt. Doch selbst dieses eindeutige Gutachten wollte sie noch angreifen. Aber deren Versicherung hat gesagt, nein, weil keine Aussicht auf Erfolg besteht. Dies waren jedenfalls Kosten, die vermeidbar gewesen wären. Aber dann wurde es richtig lächerlich. In einem Schreiben hat sie um Erlass der angelaufenen Mieterhöhung gebeten und gleichzeitig eine Mietminderung geltend gemacht. Da fragt man sich doch für was prozesst man 17 Monate lang, wenn man dann die angelaufene Mieterhöhung herschenken soll? Und arm sind die Mieter absolut nicht bei 3 neuen Autos in den letzten 2 Jahren. Aber selbst auf 12 zu zählen war einmal zu viel verlangt. Die Nebenkostenabrechnung umfasst 12 Monate und dies wurde abgestritten, lächerlich.
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