Herrn Rahn und Kollege sind sehr kompetente Anwälte. Wir waren mit ihrer Arbeit mehr als zufrieden. Jederzeit telefonisch erreichbar und immer freundlich . Vielen Dank dafür
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Maren Klotz ★★★★★
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Citpelo CITYcit ★☆☆☆☆
DIE BEWERTUNGEN SIND VERMEINTLICH GEKAUFT NEHMT SIE UNTER DIE LUPE ; WENIG AUSFÜHLICH ;) anwalt überheblich und schlecht informiert ! ausführliches gutachten meiner ärzte gelesen aber nicht verstanden! fragen gestellt die sich aus dem gutachten wenn gelesen selbst beantworten könnte ! fall verloren aber nicht schlimm ich wusste ja das es eine gesetztes änderung geben wird 18.07.2024 beschlossen =) her anwalt ja dumm wenn man sowas nicht weiss und =) sie sind echt eine luftpumpe des nichtskönnen nur kalte luft . mir noch erzählen wie schlecht die aussichten sind und ich innerlich lachkrampf krieg weil sie sowas von mega schlecht informiert sind das echt peinlich ist und ihre überhebliche alles wissen art aber nix hinkreigen bedeutet das sie eigentlich dumm da stehen =) lerne , sei demütig und werde besser . https://www.kbv.de/html/1150_70857.php PRAXISNACHRICHTEN PraxisNachrichten: Hinterher ist man immer schlauer Genehmigungsvorbehalt bei Cannabisverordnung entfällt für bestimmte Arztgruppen 18.07.2024 - Die Verpflichtung, vor einer Erstverordnung von medizinischem Cannabis eine Genehmigung der jeweiligen Krankenkasse einzuholen, entfällt künftig für verschiedene Arztgruppen. Die Details dieser gesetzlichen Regelung hat der Gemeinsame Bundesausschuss heute beschlossen. Danach entfällt für viele Fachärztinnen und Fachärzte die Genehmigungspflicht, ohne dass sie eine Zusatzqualifikation nachweisen müssen. Dafür hatte sich die KBV eingesetzt, um insbesondere Hausärzten und Anästhesisten, die einen hohen Anteil an den Gesamtverordnungen haben, die Verordnung ohne Genehmigung zu ermöglichen. Davon unberührt ist das Recht, vor Beginn einer Cannabistherapie die Genehmigung der Krankenkasse freiwillig zu beantragen – insbesondere bei Unklarheit über die Verordnungsvoraussetzungen. Auch hierfür hat sich die KBV erfolgreich eingesetzt. Dies gilt ebenso für das Ausstellen von Folgeverordnungen durch weiterbehandelnde Ärztinnen und Ärzte, wenn die Erstverordnung ohne Genehmigung vorgenommen wurde. Steiner: Vorabgenehmigung gegebenenfalls einholen „Aus unserer Sicht ist es wichtig, dass Ärztinnen und Ärzte auch weiterhin die Möglichkeit haben, die Vorabgenehmigung der Krankenkasse einzuholen, wenn sie dies wünschen“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Sibylle Steiner. Angesichts möglicher Wirtschaftlichkeitsprüfungen sollten Ärztinnen und Ärzte unbedingt die Verordnungsvoraussetzungen beachten und insbesondere in unklaren Fällen von der Möglichkeit der freiwilligen Vorabgenehmigung Gebrauch machen. Hierdurch lasse sich mehr Verordnungssicherheit erreichen. Diese Ärzte benötigen keine Genehmigung mehr Neben den Allgemeinmedizinern und Anästhesisten benötigen künftig Internisten unabhängig von der Schwerpunktbezeichnung, Neurologen, Fachärzte für Physikalische und Rehabilitative Medizin, für Psychiatrie und Psychotherapie sowie Gynäkologen mit der Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie keine Vorabgenehmigung der Krankenkassen mehr. Ärztinnen und Ärzte anderer Fachgruppen können ebenfalls ohne Vorabgenehmigung Cannabis verordnen, wenn sie eine bestimmte Zusatzbezeichnung wie Geriatrie oder Palliativmedizin erworben haben (siehe Infobox). Alle anderen Fachärztinnen und Fachärzte dürfen Cannabisarzneimittel weiterhin nur verordnen, wenn die Krankenkasse dies vorab genehmigt hat. Verordnungsvoraussetzungen für Cannabis Gesetzlich Krankenversicherte mit einer schwerwiegenden Erkrankung haben seit März 2017 Anspruch auf Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder -extrakten sowie Arzneimitteln mit den Wirkstoffen Dronabinol und Nabilon. Hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein (siehe Infobox).
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Steffen Schumacher ★★★★★
Sehr nette kompetente Anwaltskanzlei haben nach mehreren Versuchen mein Problem als einzige lösen können darüber bin ich sehr froh und dankbar und bedanke mich rechtherzlich.
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Katja Wolf ★★★★★
Fachlich gute Beratung, nettes Sekretariat, schnelle Terminvereinbarung
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Bianka Baudoy ★★★★★
Sehr guter Anwalt... Danke für die schnelle Hilfe... Kann Ich gut weiter empfehlen. Habe durch den Anwalt die 6 Jahre gut überstanden. Vielen Dank noch mal B. Baudoy
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Random Guy ★☆☆☆☆
Aufgrund der vielen guten Bewertungen habe ich im Februar einen Termin für eine Erstberatung vereinbart. Zu meinem Erstaunen fand diese Erstberatung nicht mit Herr Rahn persönlich, sondern mit seinem "Mitarbeiter" (ich konnte bis heute nicht feststellen ob der Herr ein Partner oder ein Mitarbeiter ist) Herr Groscheck statt. Da ich diese Kanzlei aber für seriös hielt machte ich mir darüber keine weiteren Gedanken (alle Dokumente erwähnen namentlich nur Herr Rahn).Dieser machte mir gute Hoffnungen im meinem Fall erste Ergebnisse bis Ende April, spätestens bis Ende Mai zu erzielen. Da bis Ende Mai in meinem Fall außer einer Akteneinsicht nichts passierte, ich immer wieder mit vagen Ausreden vertröstet und sich an Absprachen nicht gehalten wurde drohte ich mit Kündigung meines Mandates woraufhin (wieder einmal) Besserung gelobt und zu meiner Freunde endlich auch der Antrag bei Gericht gestellt wurde. Leider wurden in der Zwischenzeit Schreiben vom Studentenwerk schlicht ignoriert wodurch ein paralleler Antrag abgelehnt wurde. Nun kann das Gericht zur Zeit keinen Termin festsetzen und ich warte seit einem halben Jahr auf mein Geld. Ich habe mir einen Anwalt genommen um selbst weniger Stress zu haben und möglichst schnell ein Ergebnis zu erzielen. Leider wusste ich vorher nicht wie es in dieser Kanzlei zugeht (schlechte telefonische Erreichbarkeit, Weiterleitung von Schriftverkehr jedes mal nur nach expliziter Anforderung, Rückrufe gibt es grundsätzlich nicht, etc.). Ich möchte hier niemandem böse Absichten unterstellen, Überforderung zusammen mit einem gewissen Maß an Gleichgültigkeit vergrault aber auf Dauer die Mandanten. Wenn man nicht mehr hinterher kommt sollte man sich vielleicht überlegen nicht immer noch neue anzunehmen. Über ein Statement des Chefs würde ich mich sehr freuen. P.S. Den 2. Stern habe ich nur vergeben da mein Antrag mittlerweile bei Gericht liegt. Edit: Muss meine Bewertung noch einmal nach unten korrigieren da ich heute zum wiederholten male während der Geschäftszeiten anrief und nach kurzem klingel bereits die Ansage kommt: "Sie rufen außerhalb unserer Geschäftszeiten an (Ansage Geschäftszeiten etc.)". Entweder wird mittlerweile bewusst meine Nummer ignoriert oder aber es sollte ein Rückruf stattfinden falls die Rezeption kurzfristig nicht besetzt ist. Dieser Rückruf hat nur bis heute nie stattgefunden. Auch möchte ich noch einmal betonen dass es mir nicht darum geht jemanden zu diffamieren oder Frust ab zu lassen. Allerdings entspricht diese "Art" der "Zusammenarbeit" in keinster Weise den Standards die man von einem Dienstleister, den man für seine Dienstleistung bezahlt, erwarten kann.
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Dagmar Cornelia Bilke ★★★★★
Schon die Erreichbarkeit per Telefon ist 5Sterne wert. Die Terminierung wurde stets perfekt eingehalten und ich als Mandantin hatte das Gefühl, in allen Phasen mit einbezogen zu werden. Von der Antragstellung bis zur Sozialgerichtsbarkeit wurden die Probleme zügig erkannt und ausformuliert. Die umfangreichen Weiterbildungen von Herrn RA Rahn & Kollegen werden kompetent eingesetzt. Da wird nichts erdacht und überfordert mich nicht, wenn die Rechtslage so eindeutig nicht auf meiner Seite ist. Sehr zu empfehlen!
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Mädels Dresden ★★★★★
Ich bedanke mich recht herzlich für die nette, freundliche und schnelle Überprüfung meiner Angelegenheit. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben und werde Herrn Rahn gern wieder in Anspruch nehmen. Ich empfehle seine Kanzlei auf jeden Fall gern hier und im privaten weiter.
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Häufig gestellte Fragen
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