Bewertungen

  1. Grummbeerkiechelche ★☆☆☆☆

    Bei der Dacheindeckung des Nachbarhauses hat Herr Stadtherr das Dach meines Hauses vom First bis zum Kandel um etwa 30 cm gekürzt und mich darüber noch nicht einmal informiert !!! Strafgesetzbuch (StGB) § 303 Sachbeschädigung (1) Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.(2) Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.(3) Der Versuch ist strafbar.

  2. Dr. Wolfgang Leinenbach ★★★★★

    Ich habe lange überlegt, wer mein aufwendiges Mansardendach erneuern könnte: Die Firma Stadtherr hat den schwierigen Auftrag sehr kompetent und zuverlässig ausgeführt. Besser häte es nicht laufen können.

Advertisements
  1. F.-G. W. ★☆☆☆☆

    Nicht zu empfehlen: Macht Termine - erscheint dann nicht - sagt auch nicht ab. Schade um meine Wartezeit

  2. Cosimo Malvaso ★★★★★

    Wir haben vor kurzem unser Dach isolieren und neu eindecken lassen. Super nett und sehr gutes Team. Selbst meine Nachbarn waren begeistert. Kann diese Firma wirklich nur empfehlen

Advertisements
  1. Jürgen Tschöpe ★★★★★

    Wir haben unser Dach erneuern lassen, schnelle Angebotserstellung, stimmiges Preis/Leistungsverhältnis, zügige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten und auch noch freundliche Mitarbeiter Wir sind sehr zufrieden

  2. Marion Gretscher ★★★★★

    Wir hatten ein Problem mit einer undichten Stelle am Dach, das von der Firma Stadtherr sehr kurzfristig und pragmatisch bearbeitet wurde. Wir werden mit Sicherheit bei größeren Aufträgen wieder auf diese ortsansässige Firma zurückkommen!

Advertisements

Neue Bewertung

Häufig gestellte Fragen

Wo befindet sich Stadtherr Bedachungen GmbH?

Adresse: Virchowstraße 7, 66386 St. Ingbert, Deutschland.

Wie lautet die Telefonnummer von Stadtherr Bedachungen GmbH?

Telefon: +49 6894 34512.

Advertisements