Was bleibt, wenn man sich ungerecht behandelt fühlt? Eine schlechte Bewertung. Noch nie bin ich derart bärbeißig und aggressiv von der Chefin einer Boutique behandelt worden, wie hier in Halle. Und das als Kundin, die nun keine Kundin mehr ist. Grund: eine Reklamation. Das Sortiment im Geschäft ist chic, wenn auch preisintensiv. Ich habe mir etwas gegönnt, darunter ein Paar sportliche weiße Lederschuhe - für 155,20 Euro. Dass man diese schon allein wegen des Preises pfleglich behandelt, versteht sich von selbst. Sechs Wochen nach dem Erwerb finden sich auf einem Schuh kleine gelbe Punkte im Leder, die sich nicht wegputzen lassen. Die Schuhe habe ich bis dato nur dreimal getragen, ohne jede Beschädigung meinerseits. Zurück im Geschäft erklärt eine Verkäuferin, dass sich um Reklamationen nur die Chefin selbst kümmere. Ich lasse die Schuhe also dort. Die Chefin meldet sich telefonisch bei mir, ich komme kaum selbst zu Wort. Stattdessen werde ich mit einer Reihe von Vorwürfen konfrontiert. Sinngemäß: Sie habe sich die Schuhe angeschaut, und es sei ja wohl eindeutig, dass der Schaden allein mein Verschulden sei. Ich müsse doch wissen, dass dieses Leder sehr empfindlich sei und wie ich überhaupt auf die Idee kommen könne, damit zu ihr zu kommen. Ich weise darauf hin, dass Händler / Verkäufer eine Gewährleistungsfrist haben - zumal nicht klar ist, ob es sich um Selbstverschulden oder einen Materialfehler handelt. Kundendienst geht anders, der Ton macht die Musik. Nach dem heftigen Wortwechsel wird mir letztlich mitgeteilt, die Schuhe würden zum Hersteller zurückgeschickt. Der würde dann entscheiden, ob er eine Lösung anbieten kann. Ich gebe zu bedenken, dass im abschlägigen Falle der Händler / Verkäufer zuständig bleibt. Unerhört: Ich werde von der Chefin regelrecht angebrüllt, ich solle mich mal bei der Verbraucherzentrale informieren - ich sei nämlich im Unrecht. Das Ende vom Lied: Nach knapp drei Wochen sind die Schuhe zurück, der Hersteller hat sie rundum erneuert. Unterdessen habe ich mir bei der Verbraucherzentrale Rat geholt zum Thema Kunden-Rechte. Die Quintessenz: 1. Die Gewährleistungsfrist des Händler / VERKÄUFERS beträgt mittlerweile nicht mehr nur sechs Monate, sondern ein Jahr. 2. Die Garantie des Herstellers von zwei Jahren ist eine freiwillige Leistung. 3. Die Verkäufer bedienen sich gern der Kulanz des Herstellers, weil dieser natürlich daran interessiert ist, dass seine Waren weiter gekauft werden. ABER im Zweifel muss der Verkäufer eine Lösung anbieten. Möglichkeiten sind u.a. Umtausch, Gutschein oder Geld zurück. 4. Kommt es zum Rechtsstreit, muss im ersten Jahr der Händler / Verkäufer beweisen, dass der Kunde den Schaden selbst verursacht hat. Fazit in meinem Fall: Die Gewährleistungsfrist für die Schuhe ist noch längst nicht vorbei. Wenn erneut etwas vorfällt, sieht man mich doch nochmal in genanntem Geschäft.
Bewertungen
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Nadja W. ★☆☆☆☆
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Gerhard Kaufmann ★★★★★
Sehr gute Beratung,nettes und kompetentes Verkaufspersonal. Wir kommen immer gern in Simones Boutique, da es für uns jedes mal ein Kauferlebnis ist. Durch die große Auswahl der schönen Mode und Schuhe finden wir immer das passende - weiter so!
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Doreen Weckel ★★★★★
Sehr, sehr gute Beratung und sehr nette Mitarbeiter.
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Volker Pieloth ★★★★★
Sehr nette Bedienung. Sehr modernes hochwertiges Angebot. Große Auswahl an Damenschuhen. Das passende Outfit - der aktuellen Mode - gibt es nebenan. Die Verkäuferinnen beraten sehr kompetent. Ich begleite meine Frau immer wieder gern.
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Okt Tem ★☆☆☆☆
Service ist sehr unfreundlich!
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