Bewertungen

  1. Christian H. ★★★★★

    Für uns die beste Anwältin in Halle

  2. Maria H. ★★★★★

    Super kompetente Anwältin mit sehr viel Erfahrung!

  3. Jenny Zöller ★☆☆☆☆

    Doppelte Terminvergabe, obwohl mein Termin 1 Woche vorher tel. vereinbart wurde und die Herrschaften die nach mir eintraten erst gestern den Termin erhielten( nach eignen Aussagen der kompetenten Änwältin) durfte ich wieder gehen!!!!! Da kann man nur abraten!!!!!!!

  1. N Lützen ★☆☆☆☆

    Mega teuer dafür wenig kompetent. Musst ständig alles nochmal nachlesen und lange überlegen. Selbst bei einfachen Themen. Das hat die Zeit der Beratung sehr hinausgezogen. Aber bei 250 Euro pro Stunde kann man so echt verdienen. Einige Auskünfte waren trotzdem sogar falsch. Kann ich leider nicht empfehlen, außer man will Geld loswerden.

  2. Jutka ★★★★★

    Frau Rasch hat ein sehr hohe fachliche Kompetenz und langjährige Berufserfahrung!Bei ihr fühlt man sich sehr gut beraten und vertreten!Ich kann kann sie nur mit dem besten Gewissen weiterempfehlen!

  3. Heike Reimannn ★☆☆☆☆

    Verjährungsfrist bald abgelaufen, Anwältin merkt das nicht

  1. Wolfram Zschiesche ★☆☆☆☆

    Ich wählte Frau Rasch wegen eine fehlerhaften Bauausführung an einem MFH. Leider zeigte sich nach der dahinziehenden Zeit, dass die Initiative von Frau Rasch weniger der Durchsetzung meiner Interessen diente und nur einem Schmusekurs mit dem Gericht entsprach. Während die Gegenseite aggressiv und erfolgreich jegliche Argumente torpediert, war Frau Rasch in den Verhandlungen still wie ein Mäuschen. Zu keiner Zeit konnte Sie eine Einschätzung der rechtlichen Situation erbringen. Als das Gericht und Frau Rasch nach 4 Jahren keine Lust mehr auf die Fortführung des Rechtsstreits hatten, wurden in Unkenntnis des BGB die eigentliche Form des Auftrages angezweifelt. Ein "Faulheitsurteil" des Gerichts drohte, da die neue Richterin wenig Lust hatte sich mit dem Streit, den Sie von Ihrem Vorgänger übernommen hatte, zu beschäftigen. Der übliche Vergleichszwang, an dem nur die Anwälte verdienen. Die aufwendig gelisteten Mängel spielte keine Rolle mehr. Frau Rasch konnte die komplett geänderte richterlicher Auffassung nur staunend zu Kenntnis nehmen! Ich stimmte aus gesundheitlichen Gründen einem Vergleich am Landgericht mit (80 % Verlust) zu. Weiterhin sah ich keinen Zweck bei einer faulen Richterschaft auf das Recht weiter zu Vertrauen. Aus dem mageren Mandantengeld bediente sich Frau Rasch zusätzlich noch mit der Gebühr für einem nicht beauftragtes Inkassoschreiben an die Gegenseite (da die Zahlung ausblieb), deren nachträglichen Eintreibung Sie zu keiner Zeit in Erwägung zog. Ich erfuhr erst davon, als Sie mir eine inkorrekte Summer abrechnete. Sie konnte den Hals nicht voll genug bekommen. Sehr unehrenhaft!!!!! Am Ende musste ich mich selbst mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde noch um die Rückzahlungen der Gebühren kümmern, da Frau Rasch Ihren Mandantenauftrag ohne Abschluss niedergelegt hat! Trotzdem erwirkte Sie das wiederum, dass das Geld der rückgezahlten Gebühren auf Ihr Konto ging, obwohl Sie die Mandantschaft niedergelegt hatte und das Vertrauensverhältnis wegen dem zusätzlichen NICHT GEWÜNSCHTEN Inkassoschreiben und dem unrühmlichen Ende der Beziehung längst zerrüttet war. Ich hege keinen Groll mehr gegen Frau Rasch, Sie ist sicher nett und am Anfang auch engagiert, aber wer sich das Gleiche antun will wie ich es tat, nur zu! Aus meiner Sicht denkt Sie nur an Ihre Einkommen. Die rechtliche Leistung war in meinem Fall absolut schwach. Das hat Sie sarkastisch am Ende sogar selbst meiner Betrachtung unterstellt. NULL Empfehlung!!! Außerdem mag ich keinen Tricks mit der Abrechnung. Einfach unehrenhaft! Ich wollte noch der Anwaltskammer diese Methoden vorlegen, wenn ich dazu Zeit haben.

  2. Dirk Hesselbach ★★★☆☆

    Frau Rasch habe ich als fachlich kompetente Anwältin und nette, sowie eloquente Person erlebt. Da ihr bei meinem Mandat die Vergütung nach RVG nicht hoch genug war, schloss sie mit mir eine Vergütungsvereinbarung für 250€/h ab. Die Erstberatung wurde somit auch nicht nach RVG abgerechnet. Als Anwältin gerne wieder, aber nur nach RVG.

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