Johst Richter Rechtsanwälte
“Für die Klärung einer Angelegenheit in Sachen Vorfälligkeitsentschädigung hatte ich Ende 2024 Kontakt mit Herrn RA Florian Johst aufgenommen. Volle Punkte für die Kommunikation, Freundlichkeit und Erreichbarkeit. Herrn Johst möchte ich mit Nachdruck empfehlen. Die Thematik Vorfälligkeitsentschädigung haben etliche "Online-Kanzleien" im Portfolio, führen jedoch über aufwendige Vorabprüfungen und Klärung etwaiger Wege über Rechtschutzversicherungen. Bei Herrn RA Johst konnte eine vergleichsweise einfache Vorgehensweise zur Klärung beitragen. Dafür besten Dank und Empfehlung an alle, die in diese Thematik involviert sind.”