FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
“Als Vorstufe zu einer möglichen Beauftragung zu einem Betreuungsfall habe ich telefonisch dazu einen sehr guten Überblick über verschiedene Vorgehensweisen bekommen. Hierfür bedanke ich mich. Eine Beauftragung ist nur deshalb nicht erfolgt, da sich für die Angelegenheit eine außergerichtliche Lösung ergeben hat.”