Bößl & Graser
“Vollmacht im Juli 2023 widerrufen, im Jahre 2025 kommen trotzdem noch Rechnungen, trotz Aufforderung ab 2023 alles zum Abschluss zu bringen... ob gerechtfertigt oder nicht, möchte ich hier nicht kommentieren. Eigentlich hatte man ab 2024 damit abgeschlossen... Eine zeitnahe Rechnungsstellung hätte ich, bzw. meine GmbH aber sehr bevorzugt! Ebenfalls eine Reaktion auf Anrufe und mündliche Absprachen... Was soll man da Bewerten... Juristisch isoliert gut aufgestellt und selbstverständlich für Jura-Akademiker eine einwandfrei empfehlenswerte Adresse!”