F.E.L.S Rechtsanwälte Bayreuth PartG mbB
“Ich hatte einen Unfall ohne eigenes Verschulden. Ich habe das Fahrzeug zu dem Händler zur Reparaturabwicklung gegeben, bei dem ich es gekauft habe. Dieser hat dann routinemäßig die Kanzlei F.E.L.S beauftragt. Der Händler hat allerdings übersehen (wie auch ich), dass er den Schaden nicht abwickeln darf, da im Leasingvertrag eine Werkstattbindung vertraglich vereinbart ist. Bevor jedoch der Händler tätig wurde, habe ich den von der Leasingfirma vorgegebenen Reparaturbetrieb beauftragt. So weit so gut. Die Leasingfirma hat sich aufgrund diesem - offensichtlich unverzeihlichen Fehler - dermaßen bürokratisch umständlich angestellt und nur Probleme verursacht. Ohne die tatkräftige Hilfe der Rechtsanwaltkanzlei F.E.L.S, speziell Herr Eichbaum und sein Team würde ich heute noch auf mein Geld warten. Vielen Dank”