KANZLEI 441 - Rechtsanwalt Christian Radermacher
“Ich kann Herrn Rademacher uneingeschränkt weiterempfehlen. In meinem Fall im Bereich Glücksspielrecht hat er mich nicht nur fachlich äußerst kompetent vertreten, sondern auch mit viel Ruhe und Geduld durch den gesamten Prozess begleitet. Er hat sich stets die Zeit genommen, mir alle rechtlichen Schritte verständlich zu erklären, was mir besonders viel Sicherheit gegeben hat. Besonders hervorheben möchte ich auch seine sehr gute Erreichbarkeit – ob per E-Mail oder telefonisch, ich habe immer zeitnah eine Antwort erhalten. Dank seines engagierten Einsatzes konnte das Verfahren schließlich mit einer Einstellung abgeschlossen werden – ein Ergebnis, über das ich sehr froh bin. Vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!”