BOTAX Steuerberatungsgesellschaft mbH
“Herr Bohnsack hat unseren Verein erfolgreich durch einen langwierigen Prozess bezüglich der Frage begleitet, ob Zuschüsse umsatzsteuerfrei sein können, die eine Gemeinde einem gemeinnützigen Sportverein dafür zahlt, dass er die gemeindeeigene Sportanlage bewirtschaftet und pflegt. Anfangs hat das Finanzamt 19% Umsatsteuer gefordert. Nach einem Prozess durch alle Instanzen hat letztendlich der Bundesfinanzhof entschieden (V R 17/20), dass wir gar keine Umsatzsteuer auf die Zuschüsse zahlen müssen. Herr Bohnsack hat damit unserem Verein sehr viel Geld gespart.”