Frank Pigge
“Meine Nachricht ist gerichtet an den Teilnehmer, der seine Rezension unter dem ukrainischen Nickname "Підземка" veröffentlicht hat. Ist Ihre Rezension die Dankbarkeit dafür, dass Herr Pigge Ihnen seine Wohnungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt hat, Sie anfangs auf seine Kosten gelebt haben, er für Sie und andere Flüchtlinge Feier veranstaltet hat? Ferner weise ich Sie darauf hin, dass sie als Flüchtling verpflichtet sind die Gesetze des Aufnahmestaates zu achten. Ihre Rezension fällt unter § 186 des Strafgesetzbuches, üble Nachrede. Danach, wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Im Fall der Verurteilung erfolgt eine Eintragung im Zentralregister, ggf. sogar im Führungszeugnis. Ich kenne Herrn Pigge persönlich. Er ist zuverlässig, äußerst kompetent, ehrlich und hilfsbereit. Sollten Sie weiterhin versuchen seinen Ruf zu schädigen, wird es erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen.”