VHN von Häfen & Neunaber
“Auf diesem Wege möchte ich mich ganz herzlich bei Herrn RA Tutz bedanken. Herr Tutz hat mich im Widerspruchsverfahren wegen der Ablehnung meiner Schwerbehinderung und des Merkzeichens G vertreten. Besonders hervorheben möchte ich die schnelle und kompetente Bearbeitung meiner Fragen, nicht nur schriftlich, sondern auch telefonisch. Ich war sehr verwundert, dass Herr Tutz auch medizinische Kenntnisse hat. Dank seiner Unterstützung konnte ich das Verfahren mit einem sehr guten Gefühl durchlaufen und habe gewonnen. Uneingeschränkt empfehlenswert - vielen Dank für die hervorragende Unterstützung!”