Dynamic Billard Organisation GmbH
“Megaschnelle Lieferung und super Erreichbarkeit und Reaktionszeit. Ware gut verpackt. Preis ebenfalls gut. Geht meiner Meinung nach nicht viel besser. Danke, gerne wieder.”
9 Ergebnisse gefunden
“Megaschnelle Lieferung und super Erreichbarkeit und Reaktionszeit. Ware gut verpackt. Preis ebenfalls gut. Geht meiner Meinung nach nicht viel besser. Danke, gerne wieder.”
“Haben in Perl Urlaub gemacht und mit Junior hierher. Mega freundlich, absolut saubere Location und die Tische sind top gepflegt. Preis/Leistung echt super angemessen.”
“Teuren Dart-Automaten vor einem Jahr bestellt, schnelle Lieferung, alles gut. Jetzt ein technisches Problem gehabt, sofort Hilfe erhalten, sehr freundlicher Mailkontakt, problemlose und SUPERSCHNELLE Lösung. Ich bin echt begeistert. Vielen Dank! Absolut empfehlenswert.”
“Alles gut. Alles Super Easy. Danke”
“Extrem viel Erfahrung, immer hilfsbereit und saubere Arbeiten...top”
“Von Anfang bis Ende einfach nur ein tollen Service, kann man nur weiter empfehlen! Top!!! Dafür zurecht die verdienten 5 Sterne! Wenn ihr einen tollen Service haben wollt, kann ich es hier nur nochmals empfehlen! Vielen Dank nochmal!”
“Wir waren heute mit unserem 9jährigen Sohn im Kart-Palast und hatten echt viel Spaß! Vielen Dank an Leni und Joshua, die all unsere Fragen sehr freundlich und kompetent beantwortet und einen großen Beitrag zum sehr guten Gesamteindruck geleistet haben.”
“Ich schreibe diesen Kommentar, um die Aufmerksamkeit aggressiver Menschen zu erregen. Wer sinnlose Kommentare schreibt und die Mitarbeiter beleidigt, sollte sich schämen!!! Alles habe seine Grenzen!!. Sie haben kein Recht, die Mitarbeiter Persönlich Angreifen,!mit Ihren obszönen Kommentaren zu beleidigen und zu beschimpfen eine persönliche Nachrede in einer Bewertung kann strafbar sein, wenn sie die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt. Eine strafbare Bewertung enthält also nicht bloß eine subjektive Meinung, sondern falsche Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person zu beschädigen. Ja, man kann wegen Rezensionen angezeigt werden, wenn die Bewertung Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung beinhaltet. Im zivilrechtlichen Weg können auch Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte sind eine mögliche Konsequenz, wenn eine Rezension rechtswidrige Inhalte enthält, die über normale Kritik hinausgehen.”