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“Extrem viel Erfahrung, immer hilfsbereit und saubere Arbeiten...top”
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“Extrem viel Erfahrung, immer hilfsbereit und saubere Arbeiten...top”
“Ich schreibe diesen Kommentar, um die Aufmerksamkeit aggressiver Menschen zu erregen. Wer sinnlose Kommentare schreibt und die Mitarbeiter beleidigt, sollte sich schämen!!! Alles habe seine Grenzen!!. Sie haben kein Recht, die Mitarbeiter Persönlich Angreifen,!mit Ihren obszönen Kommentaren zu beleidigen und zu beschimpfen eine persönliche Nachrede in einer Bewertung kann strafbar sein, wenn sie die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt. Eine strafbare Bewertung enthält also nicht bloß eine subjektive Meinung, sondern falsche Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person zu beschädigen. Ja, man kann wegen Rezensionen angezeigt werden, wenn die Bewertung Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung beinhaltet. Im zivilrechtlichen Weg können auch Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte sind eine mögliche Konsequenz, wenn eine Rezension rechtswidrige Inhalte enthält, die über normale Kritik hinausgehen.”