Zur Burgklause
“Sehr gutes Essen und freundliche Personal komme wieder....”
Unternehmen 91–114 von 114
“Sehr gutes Essen und freundliche Personal komme wieder....”
“Gepflegte, saubere Atmosphäre Hier kocht der Chef persönlich Preisgünstig sehr schmackhaft. Nette und flotte Bedienung.”
“War zum Frühstücken eingeladen. Sehr zu empfehlen!”
“Wow, da geht immer was. Sollte man nicht verpassen.”
“Waren am 23.12. da. Richtig (!) guter Service, super Getränke-Deals und die beste Dartanlage, die ich seit Jahren gesehen habe.”
“Gemütliche und gesellige Kneipe, mit schneller und freundlicher Bedienung”
“Habe mir morgens etwas für die Berufsschule gekauft und Mittags fürs Büro, da hat mir die Verkäuferin noch ein Kaffestückchen aufs Haus dabei gelegt♡ Alles absolut lecker und preislich mehr als in Ordnung, Service ist freundlich und zuvorkommend - sehr zu empfehlen! 10/10”
“Göttlich Perfekt wie immer nur zu empfehlen”
“Exklusive Gästeliste, top Service, Eiswürfel manchmal ein bisschen knapp, aber es gibt immer mal wieder Freigetränke. Super Laden!”
“Schön, großartig, denn ich gehöre mir”
“Hat offen wenn alle anderen zu haben, netter Service, Benediktiner vom Fass, lecker.”
“Der beste Ort, um Zeit mit Freunden zu verbringen!”
“Sehr leckere neue rustikale Pizza Flammkuchen, schöner, knuspriger Teig und leckerer Belag mit Creme fraiche und Zwiebeln und Käse. Kein traditioneller französischer Flammkuchen aber super lecker... kann ich nur empfehlen. Probierts mal!”
“Ich schreibe diesen Kommentar, um die Aufmerksamkeit aggressiver Menschen zu erregen. Wer sinnlose Kommentare schreibt und die Mitarbeiter beleidigt, sollte sich schämen!!! Alles habe seine Grenzen!!. Sie haben kein Recht, die Mitarbeiter Persönlich Angreifen,!mit Ihren obszönen Kommentaren zu beleidigen und zu beschimpfen eine persönliche Nachrede in einer Bewertung kann strafbar sein, wenn sie die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt. Eine strafbare Bewertung enthält also nicht bloß eine subjektive Meinung, sondern falsche Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person zu beschädigen. Ja, man kann wegen Rezensionen angezeigt werden, wenn die Bewertung Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung beinhaltet. Im zivilrechtlichen Weg können auch Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte sind eine mögliche Konsequenz, wenn eine Rezension rechtswidrige Inhalte enthält, die über normale Kritik hinausgehen.”