Hirschberger Hof
“Sehr gutes Essen,nette aufmerksame flotte Bedienung und sehr uriges Ambiente. Sehr zu Empfehlen!”
14 Ergebnisse gefunden
“Sehr gutes Essen,nette aufmerksame flotte Bedienung und sehr uriges Ambiente. Sehr zu Empfehlen!”
“Traditionell und Lecker, Sehr freundliches Service Team”
“Sehr lecker, wie vor 16 Jahren.”
“Alles Top, das Essen schmeckt sehr gut und das zum Preis von 5 oder 6 €. Toll”
“Sehr gute Bäckerei mit großer Auswahl. Ausreichend Sitzmöglichkeiten um Frühstück oder Mittagspause zu machen. Faire Preise und gute Qualität, freundliches Personal”
“Sehr freundlich aber vorallem sind die selbst gemachten Eis Spezialitäten gegenüber in diesem ausgesprochen skurrilen Ambiente eine wahrhafte Delikatesse, ein echter Geheimtipp was kulinarische Geschmackserlebnisse in ausgelassen besonderer Dekoration angeht.”
“D.h. es geschmacklich Mega. Die Portion ist super groß.”
“Superlecker, frisch gemacht, schön angerichtet, nettes Ambiente, guter freundlicher Service. Preislich fair. Hervorragend. Was will man mehr. Danke.”
“Ich habe in der Homburger Innenstadt eine wahre Perle entdeckt. Fantastisches, authentisches arabisches Essen! Es gab wirklich tolle Gerichte, die man sonst in keinem Restaurant findet, wie zum Beispiel Cig Köfte, Schisch Hähnchenbrust und ähnliches. Die Speisekarte ist gut und die Preise sind angemessen. Die Köchin, die das Essen zubereitet und serviert, ist sehr freundlich und zuvorkommend.”
“Ich schreibe diesen Kommentar, um die Aufmerksamkeit aggressiver Menschen zu erregen. Wer sinnlose Kommentare schreibt und die Mitarbeiter beleidigt, sollte sich schämen!!! Alles habe seine Grenzen!!. Sie haben kein Recht, die Mitarbeiter Persönlich Angreifen,!mit Ihren obszönen Kommentaren zu beleidigen und zu beschimpfen eine persönliche Nachrede in einer Bewertung kann strafbar sein, wenn sie die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt. Eine strafbare Bewertung enthält also nicht bloß eine subjektive Meinung, sondern falsche Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person zu beschädigen. Ja, man kann wegen Rezensionen angezeigt werden, wenn die Bewertung Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung beinhaltet. Im zivilrechtlichen Weg können auch Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte sind eine mögliche Konsequenz, wenn eine Rezension rechtswidrige Inhalte enthält, die über normale Kritik hinausgehen.”
“Ein Kaffee das ich spontan besucht habe. Kaffee und Kaffeeteilchen waren gut. Besitzer war nett und hat mir sogar einen Platz vor dem Laden angeboten da das Wetter auch gerade gebessert hat und die Sinne sich gegen die Wolken durchgesetzt hat. Gerne wieder.”
“Absolut TOP!!!! Wir waren gestern dort und es passt alles. Als erstes: Die unfreundliche, ältere Dame gibt es nicht mehr. Über die Qualität von Kaffee und Kuchen kann es keine 2 Meinungen geben, die ist SUPER. Die Bedienung ist sehr nett, aufmerksam und flott unterwegs. Alles in Allem, da gehen wir öfters hin. Vielen Dank für den TOP Servicce”