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    Foto von Martens Küchenhandels-GmbH - Richard-Wagner-Straße 20, 66424 Homburg, Deutschland

    Martens Küchenhandels-GmbH

    ★★★★★ 4.9 (75 Bewertungen) Top bewertet Geschlossen

    “Das Küchenstudio ist super durchdacht. Man kann sich viele Küchenkombinationen und Materialien vor Ort ansehen. Das Loft ist sehr geschmackvoll, stilvoll und nicht von der Stange eingerichtet, sondern hebt sich von den anderen Küchenstudios ab. Das Konzept ist entsprechend eine andere Liga. Gute Organisation durch die Geschäftsführung mit guter Kommunikation zum Ablauf und Terminvereinbarung. Meine Küche wurde absolut spitze (nach den eigenen Wünschen) geplant und sehr gut installiert (super Monteurteam das mitdenkt). Auch Sonderwünsche und schwierige Arbeiten wurden von den Monteuren zusätzlich ausgeführt. Hier passt m.E . wirklich alles: vom Ersteinduck, der Organisation, Planung und Endmontage hochprofessionell. Absolute und uneingeschränkte Empfehlung vom Küchenloft Martens & Martens für alle die keine Standardküche wollen, sondern auf Qualität setzen. Ich bin begeistert vom Endergebnis. Es lohnt sich!”

    Adresse: Richard-Wagner-Straße 20, 66424 Homburg, Deutschland
    Telefon: +49 6841 922490
    Webseite: kuechenloft-martens.de
  2. 4
    Foto von Billardcafé Citytreff - Richard-Wagner-Straße 17, 66111 Saarbrücken, Deutschland

    Billardcafé Citytreff

    ★★★☆☆ 3.6 (293 Bewertungen) Geöffnet

    “Ich schreibe diesen Kommentar, um die Aufmerksamkeit aggressiver Menschen zu erregen. Wer sinnlose Kommentare schreibt und die Mitarbeiter beleidigt, sollte sich schämen!!! Alles habe seine Grenzen!!. Sie haben kein Recht, die Mitarbeiter Persönlich Angreifen,!mit Ihren obszönen Kommentaren zu beleidigen und zu beschimpfen eine persönliche Nachrede in einer Bewertung kann strafbar sein, wenn sie die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt. Eine strafbare Bewertung enthält also nicht bloß eine subjektive Meinung, sondern falsche Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person zu beschädigen. Ja, man kann wegen Rezensionen angezeigt werden, wenn die Bewertung Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung beinhaltet. Im zivilrechtlichen Weg können auch Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte sind eine mögliche Konsequenz, wenn eine Rezension rechtswidrige Inhalte enthält, die über normale Kritik hinausgehen.”

    Adresse: Richard-Wagner-Straße 17, 66111 Saarbrücken, Deutschland
    Telefon: +49 681 9385197
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