Gerber & Lorenz Rechtsanwälte
“Nachdem der - ehemalige - Steuerberater beim Finanzamt ein falsches Konto angegeben hatte, auf welches eine Erstattung erfolgte, und sich sowohl der Steuerberater - trotz Einschaltung der Steuerberaterkammer - als auch das Finanzamt, die Bank und der Zahlungsempfänger 5 Monate nicht dem Thema annehmen wollten, gelang es Herrn Gerber binnen 42 Tagen unsere Erstattung einzutreiben. Vermutlich beschleunigt die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ eine solche Angelegenheit.”