Café/Konditorei Schöfer
“Sehr gute Auswahl an Kuchen und Torten, die allesamt sehr gut schmecken. Auch das Preis/Leistungverhältnis stimmt. Immer einen Besuch wert.”
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“Sehr gute Auswahl an Kuchen und Torten, die allesamt sehr gut schmecken. Auch das Preis/Leistungverhältnis stimmt. Immer einen Besuch wert.”
“Schöner Platz um sich zu treffen und entspannen”
“Es handelt sich hier um ein nettes kleines und zentral gelegenes Café. Die Kuchen und Teilchen sind von guter Qualität. Auch die Getränke werden sehr gut und professionell zubereitet. Die Preise sind fair. Die Bedienung ist sehr freundlich und behält auch bei starkem Gästeandrang den Überblick und bleibt gelassen. Top !”
“Ich schreibe diesen Kommentar, um die Aufmerksamkeit aggressiver Menschen zu erregen. Wer sinnlose Kommentare schreibt und die Mitarbeiter beleidigt, sollte sich schämen!!! Alles habe seine Grenzen!!. Sie haben kein Recht, die Mitarbeiter Persönlich Angreifen,!mit Ihren obszönen Kommentaren zu beleidigen und zu beschimpfen eine persönliche Nachrede in einer Bewertung kann strafbar sein, wenn sie die Tatbestände der üblen Nachrede (§ 186 StGB) oder der Verleumdung (§ 187 StGB) erfüllt. Eine strafbare Bewertung enthält also nicht bloß eine subjektive Meinung, sondern falsche Tatsachenbehauptungen, die geeignet sind, das Ansehen einer Person zu beschädigen. Ja, man kann wegen Rezensionen angezeigt werden, wenn die Bewertung Straftaten wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung beinhaltet. Im zivilrechtlichen Weg können auch Unterlassungs- oder Schadensersatzforderungen durchgesetzt werden. Strafrechtliche oder zivilrechtliche Schritte sind eine mögliche Konsequenz, wenn eine Rezension rechtswidrige Inhalte enthält, die über normale Kritik hinausgehen.”
“Hammer Crêpe serviert bekommen sehr gut geschmeckt komme wieder”